Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 8 L 1319/24

Tenor

Der Abänderungsantrag des Beigeladenen wird abgelehnt.

Die Gerichtskosten des Abänderungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Abänderungsverfahren tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre im Abänderungsverfahren angefallenen Kosten jeweils selbst.


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