Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 2215/24

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.


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