Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 915/25.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 3265/25.A gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 2. April 2025 (Gesch.-Z. N01) unter Ziffer 5 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragsgegnerin auferlegt.


1 2 4 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen