Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 352/25

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.


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