Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 1251/23

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf­grund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Be­trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll­stre­ckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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