Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 2748/07

Tenor

Der Heranziehungsbescheid der Beklagten vom 21.11.2007 wird aufgehoben, soweit er einen Straßenbaubeitrag von 3.661,35 EUR übersteigt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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