Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 2809/10

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Landrats als Kreispolizeibehörde M. vom 04. Oktober 2010 verpflichtet, den vom Kläger am 30. Juli 2010 auf dem Weg zum Arzt in Telgte erlittenen Unfall als Dienstunfall anzuerkennen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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