Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 2153/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (1. Kammer) - 1 K 814/16.NW
21. März 2017
1 K 814/16.NW 21. März 2017

Referenzen