Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 107/15.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin U.        , C.         , wird abgelehnt.

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin im Verfahren 10 K 289/15.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. November 2014 enthaltene Abschiebungsanordnung anzuordnen, wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragstellerin.


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