Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 2118/14

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren                      eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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