Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 Nc 2/15

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  • 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 1213/18
31. Oktober 2018
10 L 1213/18 31. Oktober 2018

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