Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 3 K 8527/17

Tenor

Der Gebühren- und Auslagenbescheid des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt N.      vom 26.07.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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