Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 272/20

Tenor

1. Unter Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 31. März 2020 - 7 L 257/20 - wird die aufschiebende Wirkung der zum Aktenzeichen 7 K 801/20 erhobenen Klage angeordnet.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


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