Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 547/21.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt D.     , N1.    , wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 4316/21.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. Juli 2021 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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