Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 867/21

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der am 15. November 2021 zum Aktenzeichen 3 K 6907/21 des beschließenden Gerichts erhobenen Klage des Antragstellers gegen den Kostenbescheid des Antragsgegners vom 12. Oktober 2021 wird angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 7,38 € festgesetzt.


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