Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 2 L 251/25

Tenor

1.  Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin durch entsprechende Einwirkung auf die Geschäftsführer der Beigeladenen Zugang zur K.-Arena (Halle Groß, unbestuhlt, mit Oberrang und Teleskoptribüne; VIP-Räume; Künstlerküche; Tourbüro) von Samstag, 12.04.2025, 8:00 Uhr, bis Sonntag 13.04.2025, 02:00 Uhr, zur Durchführung eines Konzerts der Band „X.“ am 12. April 2025 zu verschaffen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2.  Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3.  Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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