Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 703/25.A

Tenor

1. Den Antragstellern wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt und Rechtsanwalt G., Q., beigeordnet.

2. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 2478/25.A bei dem Verwaltungsgericht Minden anhängigen Klage der Antragsteller vom 10.04.2025 gegen die in Ziffer 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25.03.2025 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

3. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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