Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 93/07

Tenor

1. Die Anträge werden abgelehnt.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 3.500,- EUR festgesetzt.


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