Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 1267/06

Tenor

Die Sicherstellungsanordnung des Beklagten vom 12. Januar 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Münster vom 23. Juni 2006 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, das sichergestellte Radarwarngerät Typ Vector 940 an den Kläger herauszugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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