Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 566/07

Tenor

Die Verfügung des Beklagten vom 22. August 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landrats des Kreises Borken vom 14. März 2007 wird aufgehoben, - soweit der Beklagte dem Kläger aufgegeben hat, mit seinen Hunden die Begleithundeprüfung abzulegen und zu bestehen und hierüber eine Bescheinigung vorzulegen, - soweit der Beklagte dem Kläger aufgegeben hat, nach Rechtskraft des Bescheids sicherzustellen, dass jeweils nur ein Hund pro Erwachsenem außerhalb eines befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ausgeführt wird, - und soweit der Beklagte dem Kläger für jeden Fall der Nichtbefolgung der vorbezeichneten Aufforderungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro angedroht hat.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.