Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 4 K 1800/07

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 31. Mai 2007 und deren Widerspruchsbescheid vom 19. Oktober 2007 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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