Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5 K 1779/08

Tenor

Hinsichtlich der Gewährung des Einmalbetrages in Höhe von 130,00 EUR wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 276/09
10. November 2009
12 E 276/09 10. November 2009

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