Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 10 K 1134/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Kostengläubiger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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