Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 6 K 1267/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 2780/13
27. August 2014
24 K 2780/13 27. August 2014

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