Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 2683/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 9. November 2011 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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