Anerkenntnisurteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 2524/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26. Juli 2012 verpflichtet, der Klägerin ab dem 1. Februar 2011 eine Berufsunfähigkeitsrente in satzungsgemäßer Höhe wegen voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart - 4 K 6874/19
14. Januar 2021
4 K 6874/19 14. Januar 2021

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