Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 494/13

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum Wintersemester 2013/2014 vorläufig zum Studium im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Master of Science, Major: Finance, Minor: Accounting) zuzulassen, wenn er seine Einschreibung bei der Hochschule binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses an seine Verfahrensbevollmächtigten beantragt und die Einschreibungsvoraussetzungen im übrigen nachweist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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