Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 20 K 2384/13.BDG

Tenor

Die Dienstbezüge des Beklagten werden wegen Dienstvergehens auf die Dauer eines Jahres um 5 von Hundert gekürzt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet


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