Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 10 K 1651/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.


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