Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 9 K 2701/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistungen oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheiten in gleicher Höhe leistet.


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