Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 2 L 1003/17

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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