Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 2204/17

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 zu befördern, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.


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