Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 752/19.A

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Stadt X., Ausländerbehörde, mitzuteilen, dass die Antragsteller auf der Grundlage des Bescheids des Bundesamts von 19. Dezember 2018 nicht in die Niederlande zu überstellen sind.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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