Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 6a L 365/20

Tenor

Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T.          aus Münster beigeordnet.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Verpflichtung der Antragsteller, in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in 00000 S.      in der N.-----straße 0 zu wohnen, vorläufig zu beenden.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


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