Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 3 K 4970/17

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreck-bar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.


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