Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 726/20

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 1969/20, die gegen den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Juli 2020 gerichtet ist, wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.


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