Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 18 K 3310/21.T

Tenor

Der Antrag auf berufsgerichtliche Nachprüfung der dem Antragsteller erteilten und mit einem Ordnungsgeld von 500,00 € verbundenen Rüge der Antragsgegnerin vom 8. September 2021 wird als unzulässig abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

Die Verfahrensgebühr wird auf 500 € festgesetzt.


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