(1) Die Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
(2) Die Fraktionen können klagen und verklagt werden.
(3) Die Fraktionen sind nicht Teil der öffentlichen Verwaltung; sie üben keine öffentliche Gewalt aus.
(1) Die Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag.
(2) Die Fraktionen können klagen und verklagt werden.
(3) Die Fraktionen sind nicht Teil der öffentlichen Verwaltung; sie üben keine öffentliche Gewalt aus.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 10 K 4564/20
12. November 2020
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10 K 4564/20 | 12. November 2020 |
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Urteil vom Arbeitsgericht Freiburg - 14 Ca 469/04
4. Februar 2005
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14 Ca 469/04 | 4. Februar 2005 |