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AbgG § 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

(1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten begründeten Rechte und Pflichten für längstens weitere sechs Monate. Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft zu stellen ist, spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Das ihm zu übertragende Amt muß derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein. Vom Tage der Antragstellung an erhält er die Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes.

(2) Stellt der Beamte nicht binnen drei Monaten seit der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag einen Antrag nach Absatz 1, so ruhen die in dem Dienstverhältnis begründeten Rechte und Pflichten (§ 5 Abs. 1) weiter bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand. Die oberste Dienstbehörde kann den Beamten jedoch, wenn er weder dem Bundestag mindestens zwei Wahlperioden angehört noch bei Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag das 55. Lebensjahr vollendet hat, unter Übertragung eines Amtes im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückführen; lehnt der Beamte die Rückführung ab oder folgt er ihr nicht, so ist er entlassen. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Beamte während der Dauer seiner Mitgliedschaft im Bundestag Mitglied der Bundesregierung gewesen ist.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz - VGH A 6/26
26. Februar 2026
VGH A 6/26 26. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2. Senat) - 2 B 11807/25.OVG
2. Februar 2026
2 B 11807/25.OVG 2. Februar 2026
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WDB 7.25
9. September 2025
2 WDB 7.25 9. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (3. Kammer) - 3 A 283/23 SN
5. Februar 2025
3 A 283/23 SN 5. Februar 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - RiZ (R) 1/23
5. Oktober 2023
RiZ (R) 1/23 5. Oktober 2023
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 5 ME 44/23
5. Juli 2023
5 ME 44/23 5. Juli 2023
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 A 466/13
29. Januar 2015
2 A 466/13 29. Januar 2015
Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht - 13/12
30. September 2013
13/12 30. September 2013
Beschluss vom Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - 14/10
24. Februar 2011
14/10 24. Februar 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis - 3 K 609/09
17. September 2010
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