Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

AktG § 140 Rechte der Vorzugsaktionäre

Aktiengesetz

(1) Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte.

(2) Ist der Vorzug nachzuzahlen und wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und im nächsten Jahr nicht neben dem vollen Vorzug für dieses Jahr nachgezahlt, so haben die Aktionäre das Stimmrecht, bis die Rückstände gezahlt sind. Ist der Vorzug nicht nachzuzahlen und wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt, so haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, bis der Vorzug in einem Jahr vollständig gezahlt ist. Solange das Stimmrecht besteht, sind die Vorzugsaktien auch bei der Berechnung einer nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit zu berücksichtigen.

(3) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entsteht dadurch, dass der nachzuzahlende Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt wird, noch kein durch spätere Beschlüsse über die Gewinnverteilung bedingter Anspruch auf den rückständigen Vorzugsbetrag.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Unknown court (1. Senat) - I R 12/18
18. Mai 2021
I R 12/18 18. Mai 2021
Urteil vom Unknown court (2. Zivilsenat) - II ZR 65/19
23. Februar 2021
II ZR 65/19 23. Februar 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 AktG 1/17
22. Juni 2017
I-6 AktG 1/17 22. Juni 2017
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 4183/11 K
20. August 2013
6 K 4183/11 K 20. August 2013
Teilurteil vom Landgericht Bonn - 16 O 4/11
13. Juni 2012
16 O 4/11 13. Juni 2012
Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht (12. Senat) - 12 K 10250/09
28. Februar 2012
12 K 10250/09 28. Februar 2012
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 166/08
30. September 2009
I-6 U 166/08 30. September 2009
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 39 O 99/08
10. Oktober 2008
39 O 99/08 10. Oktober 2008
Beschluss vom Landgericht Dortmund - 20 AktE 4/94
13. Dezember 2006
20 AktE 4/94 13. Dezember 2006
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 12 W 136/04
10. Januar 2006
12 W 136/04 10. Januar 2006