Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 — 2820)
BG
Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG)
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer Geschäftsleiter/in
□
Herr
□
Frau
Identnummer des InstitutsNachname, sämtliche VornamenGeburtsdatumGeburtsort
Servicenummer
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)
1. Anlass der Anzeige
□
Übernahme
□
Veränderung
□
Aufgabe
mit Wirkung vom:
Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung)Identnummer (falls bekannt)
PLZ
SitzStaat
Register-Nr./Amtsgericht
; Rechtsträgerkennung
Wirtschaftszweig
Servicenummer
Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG
3. Angaben zu den Beteiligungsquoten
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Beteiligungs-
unternehmens
Kapitalanteil
Kapital des
Unternehmens
Tsd. Euro
Stimmrechts-
anteil
in Prozent
in ProzentTsd. Euro