Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

AO 1977 § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

Abgabenordnung

(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Das Leistungsgebot kann mit dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt verbunden werden. Ein Leistungsgebot ist auch dann erforderlich, wenn der Verwaltungsakt gegen den Vollstreckungsschuldner wirkt, ohne ihm bekannt gegeben zu sein. Soweit der Vollstreckungsschuldner eine von ihm auf Grund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat, bedarf es eines Leistungsgebots nicht.

(2) Eines Leistungsgebots wegen der Säumniszuschläge und Zinsen bedarf es nicht, wenn sie zusammen mit der Steuer beigetrieben werden. Dies gilt sinngemäß für die Vollstreckungskosten, wenn sie zusammen mit dem Hauptanspruch beigetrieben werden. Die gesonderte Anforderung von Säumniszuschlägen kann ausschließlich automationsgestützt erfolgen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg (3. Kammer) - 3 A 371/21
9. Mai 2022
3 A 371/21 9. Mai 2022
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (3. Kammer) - 3 A 1609/16 HGW
18. Oktober 2018
3 A 1609/16 HGW 18. Oktober 2018
Urteil vom Verwaltungsgericht Schwerin (6. Kammer) - 6 A 3831/16 SN
7. Februar 2018
6 A 3831/16 SN 7. Februar 2018
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (4. Kammer) - 4 B 176/17
20. September 2017
4 B 176/17 20. September 2017
Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 118/16
14. Juni 2017
X B 118/16 14. Juni 2017
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (2. Senat) - 2 M 67/16
27. Juni 2016
2 M 67/16 27. Juni 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (3. Kammer) - 3 A 1107/13
20. August 2015
3 A 1107/13 20. August 2015
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13 L 243/11
20. Juli 2011
13 L 243/11 20. Juli 2011
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 872/11
20. Juli 2011
14 L 872/11 20. Juli 2011
Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 178/10
6. Juli 2011
1 O 178/10 6. Juli 2011