Rechtsgeschäfte, die ganz oder teilweise gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 verstoßen, sind nichtig.
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ApoG § 12
Gesetz über das Apothekenwesen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover - 7 A 2014/23
18. November 2024
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7 A 2014/23 | 18. November 2024 |
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Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 157/21
4. Mai 2023
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IX ZR 157/21 | 4. Mai 2023 |