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ApoG § 12

Gesetz über das Apothekenwesen

Rechtsgeschäfte, die ganz oder teilweise gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 verstoßen, sind nichtig.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover - 7 A 2014/23
18. November 2024
7 A 2014/23 18. November 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - IX ZR 157/21
4. Mai 2023
IX ZR 157/21 4. Mai 2023