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ArbGG § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Landes, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt, eingeleitet.

(2) Für Verfahren nach § 2a Absatz 1 Nummer 4 ist das Landesarbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Vereinigung, über deren Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit zu entscheiden ist, ihren Sitz hat.

(2a) Für das Verfahren sind § 80 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3, §§ 81, 83 Absatz 1 und 2 bis 4, §§ 83a, 84 Satz 1 und 2, § 91 Absatz 2 und §§ 92 bis 96 entsprechend anzuwenden. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Absatz 4 und 5 entsprechend.

(3) Der rechtskräftige Beschluss über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung wirkt für und gegen jedermann. Die Vorschrift des § 63 über die Übersendung von Urteilen gilt entsprechend für die rechtskräftigen Beschlüsse von Gerichten für Arbeitssachen im Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4.

(4) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 findet eine Wiederaufnahme des Verfahrens auch dann statt, wenn die Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit darauf beruht, daß ein Beteiligter absichtlich unrichtige Angaben oder Aussagen gemacht hat. § 581 der Zivilprozeßordnung findet keine Anwendung.

(5) Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob eine Vereinigung tariffähig oder ob die Tarifzuständigkeit der Vereinigung gegeben ist, so hat das Gericht das Verfahren bis zur Erledigung des Beschlußverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 auszusetzen. Im Falle des Satzes 1 sind die Parteien des Rechtsstreits auch im Beschlußverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 antragsberechtigt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 4 ABR 12/24
3. Dezember 2025
4 ABR 12/24 3. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 4 AZB 12/25
13. August 2025
4 AZB 12/25 13. August 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 4 ABR 35/23
19. März 2025
4 ABR 35/23 19. März 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 TaBV 35/24
28. Januar 2025
7 TaBV 35/24 28. Januar 2025
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 4/24
27. November 2024
7 ABR 4/24 27. November 2024
Beschluss vom Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 30/23
27. November 2024
7 ABR 30/23 27. November 2024
Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 15 SLa 176/24
31. Oktober 2024
15 SLa 176/24 31. Oktober 2024
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 15 Sa 787/23
30. September 2024
15 Sa 787/23 30. September 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 9 BVL 1/24
27. August 2024
9 BVL 1/24 27. August 2024
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 44/23
26. April 2024
9 TaBV 44/23 26. April 2024