ArbnErfG § 3 Technische Verbesserungsvorschläge

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Technische Verbesserungsvorschläge im Sinne dieses Gesetzes sind Vorschläge für sonstige technische Neuerungen, die nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (8. Kammer) - 8 Sa 252/10
1. Dezember 2010
8 Sa 252/10 1. Dezember 2010