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AsylVfG 1992 § 4 Subsidiärer Schutz

Asylgesetz

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1.
die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2.
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3.
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1.
ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2.
eine schwere Straftat begangen hat,
3.
sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4.
eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlingseigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 2229/23.A
13. Mai 2025
5 K 2229/23.A 13. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 5 K 820/23.A
5. Mai 2025
5 K 820/23.A 5. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 10 K 259/23.A
8. April 2025
10 K 259/23.A 8. April 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 10 K 195/22.A
8. April 2025
10 K 195/22.A 8. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 L 2066/24
18. Dezember 2024
11 L 2066/24 18. Dezember 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 5 K 510/23.A
12. Dezember 2024
5 K 510/23.A 12. Dezember 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover - 3 B 3704/22
25. Oktober 2024
3 B 3704/22 25. Oktober 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 2387/22.A
1. August 2024
13 K 2387/22.A 1. August 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 3219/22.A
1. August 2024
13 K 3219/22.A 1. August 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 2272/20.A
15. Juli 2024
13 K 2272/20.A 15. Juli 2024