AufenthV § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Aufenthaltsverordnung

An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.

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Zitiert von

Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 12/12
19. März 2013
1 C 12/12 19. März 2013