An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.
AufenthV § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
Aufenthaltsverordnung
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Zitiert von
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 C 12/12
19. März 2013
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1 C 12/12 | 19. März 2013 |