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BEDV Inhaltsübersicht

Verordnung zur Kompensation doppelt bilanzierter Brennstoffemissionen nach Brennstoffemissionshandelsgesetz

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Zuständige Behörde§ 4Antragserfordernis und Ausschlussregelung

Abschnitt 2

Berechnung der Kompensationshöhe

§ 5Kompensationsbetrag§ 6Maßgebliche Emissionsmenge§ 7Maßgeblicher Preis

Abschnitt 3

Kompensationsverfahren, Datenschutz, Datensicherheit

§ 8Antragsverfahren§ 9Kompensationsvorbehalt für eingelagerte Brennstoffmengen§ 10Anwendbare Regelungen

Abschnitt 4

Sonstige Regelungen, Schlussbestimmungen

§ 11Evaluierung§ 12Inkrafttreten

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