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BerRehaG § 20 Antrag

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 17 Absatz 1 kann von dem Verfolgten gestellt werden und nach dessen Tod von seinen Hinterbliebenen, wenn diese ein rechtliches Interesse an der Antragstellung haben. Der Antrag ist schriftlich bei der Rehabilitierungsbehörde zu stellen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 R 407/21
10. Mai 2023
L 3 R 407/21 10. Mai 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - 8 K 6448/17
27. Januar 2021
8 K 6448/17 27. Januar 2021